top of page
AGB Reitunterricht, Hofordnung:

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Islandpferde von der Hölle GmbH und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge (auch mündlich) über die Erteilung von Unterricht, Ausritten und Reitkursen.

 

1. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

2. An Feiertagen ist die Reitschule geschlossen. 

3. Reitstunden können in Form von Einzelreitstunden, Förderreitstunden (2 Personen je Gruppe), Förderreitstunden (3 Personen je Gruppe) und Kleingruppe (4 Personen je Reitgruppe) stattfinden. Theoriestunden und Bodenarbeit sind Teil der Unterrichtserteilung und findet regelmäßig statt.

4. Der Reitunterricht findet wetterunabhängig in der Halle, auf der Ovalbahn, im Longierzirkel oder im Gelände statt. Die Reitkleidung ist wetterabhängig zu wählen. Die Reithalle ist nicht beheizt!

5. Der Beitrag für den Unterricht muss vor Antritt der Reitstunde bezahlt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht.

5a. Wenn Kurse an einen Wogende stattfinden, gibt es kein Einzelunterricht, Beritt.

6. Zeitverluste durch Gründe, die bei Reitschüler/in liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des

Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler/in sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für Islandpferde von der Hölle GmbH. Sollte es einem Reitschüler/in nicht möglich sein, an der vereinbarten Stunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, dieser kann dann durch eine Ersatzstunde nachgeholt werden.

7. Ausschluss von Teilnehmern bzw. Reitschülern: schließen wir Teilnehmer oder Reitschüler von Lehrgängen oder dem Reitunterricht aus wichtigem Grund aus, wird der schon bezahlte Betrag nicht erstattet. Den Anweisungen der Reitlehrerin und den im Stall ausgehängten Regelungen ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Wird die Reitstunde von der Reitlehrerin abgesagt erhält der Reitschüler einen Gutschein im Wert der Reitstunde, sofern kein adäquater Nachholtermin gefunden werden kann.

9. Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der vereinbarten Unterrichtseinheit, sondern auch aus den mind. 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft auf dem Hof je mindestens 30

Minuten vor Beginn der Reitstunde ein! Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen wird stattdessen eine ausführliche Theoriestunde, als Ersatz

für den prakt. Unterricht abgehalten.

10. Die Ordnung in den Sattelschränken ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel am Putzplatz und auf dem Reitplatz, sowie Ovalbahn, Passbahn und Longierhalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)!

11. Das Betreten der Paddocks oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.

12. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.

13. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem  Absatz. Keine Turnschuhe.  Für alle Reitschüler besteht ohne Ausnahme eine

Reithelm-Pflicht! Alle Reiter müssen beim reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch geliehen (15,- Euro) oder im Hof-Shop gekauft werden.

14 Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Islandpferde von der Hölle (Sigurdalur GmbH) haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

15. Für persönliches Eigentum übernimmt Islandpferde von der Hölle GmbH keine Haftung.

16. Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Geraucht werden darf nur nach Absprache in einem bestimmten Bereich. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.

17. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

18. Der Reitunterricht findet auf den Pferden von Islandpferde von der Hölle GmbH statt, oder einem anderen dafür qualifizierten Pferd. Islandpferde von der Hölle GmbH

haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung und auch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so wie Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr (auch für Gäste und Angehörige der Reitschüler) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es besteht eine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen. Wir empfehlen unseren Reitschülern eine Unfallversicherung abzuschließen.

19. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel Islandpferdehof von der Hölle GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Islandpferdehof von der Hölle GmbH wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Wetter:

Bei Unwetterwarnungen des deutschen Wetterdienstes wie: Orkan, Sturm, Hagel oder extreme Hitze über 38°C, behalten wir uns das Recht vor den Reitunterricht entsprechend anzupassen. (zusätzlich Theorie, Bodenarbeit,...)

 

Gutscheine:

von uns ausgestellte Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich.

bottom of page